Seminare
Seminar Urheberrecht
Das Recht der Werknutzung
Das Seminar richtet sich an Kulturschaffende, die, sei es als Arbeitnehmer, sei es als „freischaffender Künstler“ urheberrechtlich geschützte Werke schaffen und Rechte an diesen Werken vertraglich übertragen.
Die Erfahrung zeigt, dass Kulturschaffende Verträge vorgelegt bekommen, die eine
umfassende Rechteübertragung beinhalten, der nicht immer ein entsprechendes finanzielles Äquivalent gegenüber steht.
Angesprochen werden sowohl Rechtsübertragungen im Rahmen des Arbeitsvertrages, als
auch nachvertragliche Wirkungen und Umfang der Rechtsübertragung sowie die Einräumung
von Nutzungsrechten bei freier individualvertraglicher Vereinbarung, der gesetzlich
geregelte
Anspruch auf angemessene Vergütung und deren Berechnung sowie das Recht
der Verwertungsgesellschaften.
Das Seminar soll helfen, das sog. „Recht am geistigen Eigentum“ besser kennen, bewerten und durchsetzen zu können.
Schwerpunkte können in Absprache mit dem Veranstalter individuell gesetzt werden